Allgemeine Geschäftsbedingungen für Segeltörns

  1. Teilnehmen an Törns und anderen segelsportlichen Veranstaltungen kann, wer mindestens 7 Jahre alt ist, die Bedingungen des Freischwimmerzeugnisses erfüllt, organisch gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Minderjährige brauchen die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Erziehungsberechtigten.

  2. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und ist damit verbindlich. Die Anzahlung (50 % der Gesamtsumme) ist spätestens 7 Tage nach Datum der Bestätigung zu entrichten, die Restzahlung ist 4 Wochen vor Törnbeginn fällig. Die Buchung ist übertragbar.

  3. Generell gilt, dass Sie gegen Kostenbeteiligung an einem sportlichen Unternehmen teilnehmen und keinen Beförderungsvertrag abgeschlossen haben. Schlechtwettersituationen können mehrere Hafentage erfordern. Damit verbundener Segelausfall bedingt keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren. Für den Fall technischer Schäden gilt eine Liegezeit von 48 Stunden als vereinbart. Aufgrund vorgenannter Umstände entsteht kein Regressanspruch, auch dann nicht, wenn die Rückreise nicht vom vorgesehenen Zielhafen aus erfolgen kann. Die Segelschule wird stets bemüht sein, oben genannte Umstände zu vermeiden.

  4. Den Anordnungen des Segellehrers/Skippers ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein Teilnehmer den Anweisungen nicht nach oder handelt er wiederholt gegen die gemeinschaftlichen Interessen der Crew, so kann er nach Erreichen des nächsten Hafens vom weiteren Törnverlauf ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag, ein Anspruch auf weitere Rechtsansprüche gegenüber der Crew und der Segelschule bestehen nicht. Erstattung der Gebühren bestehen in diesem Fall nicht.

  5. Der Törnteilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

  6. Für die Sauberkeit an Bord ist die Crew verantwortlich.

  7. Für die Yachten besteht eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Die Törnteilnehmer haften der Segelschule gegenüber für Verluste und Schäden in Höhe von max. € 500,- pro Schadensfall. Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind nicht mitversichert. Hier haftet der Verursacher für den gesamten Schaden. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, haftet die gesamte Crew.

  8. Bei Nichterreichen der vorgesehenen Teilnehmerzahl ist die Segelschule bis 1 Woche vor Törnbeginn berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sie ist ebenfalls dazu berechtigt, wenn die Teilnahme durch Umstände in Form höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Die Segelschule wird sich um entsprechende Ausweichtermine bemühen. Bleiben diese Bemühungen erfolglos, erstattet sie die Anzahlung zurück.

  9. Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 4 Wochen vor Törnbeginn wird die Anzahlung von 50% fällig. Erfolgt die Absage ab 4 Wochen vor Törnbeginn, ist die gesamte Gebühr zu zahlen.

  10. Um individuelle Risiken der Teilnehmer im Rahmen der Reiserücktritt-, Unfall-, Haftpflicht-, Kranken-, und/oder Reisegepäckversicherung abzudecken, empfiehlt die Segelschule eigene Vorsorge zu treffen.

  11. Schwimmwesten gehören in ausreichender Zahl zu den Booten. Sie müssen während des Segelns getragen werden.

  12. Gerichtsstand und Gerichtsort ist Fürstenwalde.



 

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